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admin am 31. Mai 2017, 22:30 Uhr
Diese Frage wird unter WP-Anwärtern oft diskutiert und viel wird orakelt. Wir wollten es mal amtlich wissen!
Die offizielle Antwort der Wirtschaftsprüferkammer vom 15.05.2017 auf schriftliche Anfrage vom 12.05.2017 lautete:
"Die Unabhängigkeit der Prüfer und die Staatlichkeit des Wirtschaftsprüfungsexamens stellen sicher, dass niemand eine "Bestehens-Quote" vorgeben kann."
Diese Frage wird unter WP-Anwärtern oft diskutiert und viel wird orakelt. Wir wollten es mal amtlich wissen!
Die offizielle Antwort der Wirtschaftsprüferkammer vom 15.05.2017 auf schriftliche Anfrage vom 12.05.2017 lautete:
"Die Unabhängigkeit der Prüfer und die Staatlichkeit des Wirtschaftsprüfungsexamens stellen sicher, dass niemand eine "Bestehens-Quote" vorgeben kann."